bertragung des Tarifergebnisses auf die Besoldung und Versorgung
Die Tarifvertragsparteien haben fr den Tarifvertrag fr den ffentlichen Dienst der Lnder (TV L) am 14. Februar 2026 eine Anpassung der
Tarifentgelte zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100
Euro, zum 1. Mrz 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028
um weitere 1 Prozent vereinbart. Die Ausbildungsentgelte sollen zum
1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. Mrz 2027 um weitere 60 Euro und
zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro angehoben werden.
Die Koalitionsvereinbarung von SPD und Die Linke sieht vor, die Tarifergebnisse zum TV-L zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter
zu bernehmen. Das Ministerium fr Finanzen und Digitalisierung hat
hierzu frhzeitige Gesprche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund
Bezirk Nord (DGB Nord), dem Beamtenbund in Mecklenburg-Vorpommern (dbb m-v) sowie dem Richterbund M-V gefhrt.
Im Ergebnis dessen wird das Ministerium fr Finanzen und Digitalisie-
rung einen Gesetzentwurf mit folgenden Eckpunkten erarbeiten:
- Anhebung der Besoldung und Versorgung zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, zum 1. Mrz 2027 um weitere 2 Prozent und zum 1. Januar 2028 um weitere 1 Prozent; dies betrifft nicht nur das Grundgehalt und Familienzuschlge, sondern auch die Stellenzulagen und erstmalig auch alle Erschwerniszulagen
- Anhebung der Anwrterbezge fr die Beamtinnen und Beamte in der Ausbildung zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. Mrz 2027 um weitere 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro
Der Gesetzentwurf soll noch im ersten Halbjahr dem Landtag zugeleitet werden.
Gegenstand der intensiven Gesprche war auch die Umsetzung der
neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 zur Berliner Besoldung, die auch Auswirkungen auf die anderen Lnder und den Bund hat. Das Bundesverfassungsgericht hat mit
bertragung des Tarifergebnisses
auf die Besoldung und Versorgung
dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung fr eine verfassungsgeme Alimentation erheblich weiterentwickelt. Diese Entscheidung wird derzeit von den Lndern und dem Bund ausgewertet. Hierzu
der Minister fr Finanzen und Digitalisierung Dr. Heiko Geue: "Die genderten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes fordern die Lnder
und den Bund bei der berprfung des bestehenden Besoldungsrechts,
das in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt durch das Besoldungsstrukturgesetz vom 30. Juni 2024 anhand der damaligen Rechtsprechung
weiterentwickelt worden ist. Mir ist bei diesem Prozess wichtig, dass
sich die Lnder zu den Lsungsanstzen untereinander abstimmen, um
eine weitere Auseinanderentwicklung des Besoldungsrechts zu vermeiden. Wir werden hierzu auch die Gesprche mit den Gewerkschaften
und dem Richterbund suchen. Fr mich steht die Verpflichtung, eine
verfassungsgeme Besoldung zu gewhrleisten, auer Frage."
Das Ministerium fr Finanzen und Digitalisierung begrt, dass mit
dem DGB Nord und dbb m-v eine Verstndigung dazu erzielt werden
konnte, im Interesse einer schnellen bertragung der Tarifergebnisse
auf die Besoldung und Versorgung zunchst ein Anpassungsgesetz zu
erarbeiten und in einem nachgelagerten zweiten Schritt eine umfassende Auswertung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf einen bestehenden Handlungsbedarf im Besoldungsrecht vorzunehmen. ber diesen zweistufigen Weg wurde ebenfalls der Ausschuss fr Finanzen und Digitalisierung im Landtag informiert.
Leider hat der Richterbund Mecklenburg-Vorpommern vor Abschluss
der Gesprche einseitig durch seine Pressemitteilung vom 13. Mrz
2026 sich gegen den zweistufigen Weg gewandt und unter Verweis auf
eine Ankndigung der Finanzministerin fr Schleswig-Holstein einen
Gesetzentwurf mit entsprechenden Besoldungserhhungen fr die
Jahre 2025 und 2026 gefordert. Herr Minister Dr. Heiko Geue: "Das Ansinnen, auf diesem Wege Gehaltserhhungen von mehr als 9 Prozent
fr zwei Jahre zu erstreiten und der Landesregierung ein verfassungswidriges Vorgehen vorzuwerfen, weise ich entschieden zurck."