Landesregierung beschliet Gesetzentwurf zur bertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung sowie zur nderung dienstrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das am 14. Februar 2026 erzielte Tarifergebnis fr die Tarifbeschftigten der Lnder zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfngerinnen und -empfnger bertragen. Damit setzt die Landesregierung die Vereinbarungen der Koalition konsequent um.
Kern des Gesetzentwurfs ist eine stufenweise Erhhung der Bezge:
- nachtrglich zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro (Anwrterbezge: +60 Euro),
- zum 1. Mrz 2027 um weitere 2,0 Prozent (Anwrterbezge: +60 Euro),
- zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent (Anwrterbezge: +30 Euro).
Der Gesetzentwurf soll noch vor der Landtagswahl im September 2026 verabschiedet werden, damit die Erhhungen zeitnah wirksam werden knnen. Eine Auszahlung der erhhten Bezge wird nach derzeitiger Planung bereits ab Juni 2026 erfolgen. Dafr wird nun ein Abschlagserlass an das Landesamt fr Finanzen auf den Weg gebracht.
Die Amtsgehlter der Mitglieder der Landesregierung sowie die Gehlter der Parlamentarischen Staatssekretrinnen und Staatssekretre werden von der Bezgeerhhung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 dauerhaft ausgenommen.
"Mit der zeit- und systemgleichen bertragung des Tarifergebnisses schaffen wir Verlsslichkeit in schwierigen Zeiten. Das ist ein wichtiges
Landesregierung beschliet Gesetzentwurf zur bertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte Signal an die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfngerinnen und -empfnger in unserem Land", erklrt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue.
Neben der Besoldungsanpassung enthlt der Gesetzentwurf auch eine wichtige Modernisierung im Beihilferecht: Knftig soll eine gesetzliche Grundlage fr den Einsatz von Risikomanagementsystemen in der au-tomationsgesttzten Beihilfebearbeitung geschaffen werden. Ziel ist eine schnellere und effizientere Bearbeitung der stetig steigenden Antragszahlen.
Die jngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation vom 17. September 2025 ist nicht Bestandteil des Gesetzentwurfes. Diese wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren Bercksichtigung finden.