Besoldungsanpassung auf den Weg gebracht
Rot-rote Koalition steht zum Koalitionsvertrag - Tarifergebnis wird zeit- und wirkungsgleich bertragen ohne die amtsangemessene Alimentation aus den Augen zu verlieren
Die Koalition in Mecklenburg-Vorpommern hlt Wort: Das Tarifergebnis mit der TdL soll zeit- und wirkungsgleich auf Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfngerinnen und -empfnger bertragen werden.
Darauf verstndigten sich heute die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen mit Finanzminister Dr. Heiko Geue. Der Einigung gingen mehrere Spitzengesprche voraus. Neben der bertragung des Tarifergebnisses stand dabei insbesondere die Frage der amtsangemessenen Alimentation auf der Agenda. Einigkeit bestand darin, dieses Thema nicht weiter aufzuschieben, sondern noch in dieser Legislatur zu beraten. Der dbb m-v Landesvorsitzende Dietmar Knecht machte in den Gesprchen deutlich:
"Das Bundesverfassungsgericht hat schlielich keine Bitte geuert, sondern Bund und Lnder verpflichtet, verfassungsgem zu besolden. Das gilt auch fr Mecklenburg-Vorpommern."
Das Finanzministerium hat in den Gesprchen eingerumt, dass ber die gesamte Besoldungstabelle hinweg Handlungsbedarf besteht. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Landtagswahl und noch fehlender Berechnungsgrundlagen fr die notwendigen Indizes zur amtsangemessenen Alimentation soll zunchst der Tarifabschluss bertragen werden.
Parallel dazu wird nun ein verkrztes Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel, noch vor der Sommerpause ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz zu verabschieden, auf den Weg gebracht.
Ab April soll das Thema der verfassungsgemen Besoldung weiter konkretisiert werden. "Es reicht nicht, das Problem erneut auf die lange Bank zu schieben. Ziel muss sein, die Besoldungstabelle vor dem zweiten Erhhungsschritt am 1. Mrz 2027 grundlegend zu reparieren", betonte Knecht.
Darber hinaus ist beabsichtigt die die lngst berfllige Novelle der Erschwerniszulagenverordnung bis zum Jahresende zu verabschieden.
Der dbb m-v wird den weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin eng begleiten und sich dafr einsetzen, dass sowohl die bertragung des Tarifergebnisses als auch die Herstellung einer verfassungsgemen Besoldung zgig umgesetzt werden.
Zu den Ergebnissen im Einzelnen:
- ab 01.04.2026 2,8 Prozent Erhhung, mindestens 100 Euro,
- ab 01.03.2027 2,0 Prozent Erhhung,
- ab 01.02.2028 1,0 Prozent Erhhung,
- Anwrter analog Tarifabschluss
- Dynamisierung der Zulagen aus der Erschwerniszulagenverordnung