oeffentlicher-dienst.info
TVD
TV-L, TV-H
Beamte
   Bund
   Lnder
      Baden-Wrttemberg
      Bayern
      Berlin
      Brandenburg
      Bremen
      Hamburg
      Hessen
      Mecklenbg.-Vorp.
      Niedersachsen
      Nordrhein-Westfalen
      Rheinland-Pfalz
      Saarland
      Sachsen
      Sachsen-Anhalt
      Schleswig-Holstein
      Thringen

      Besoldungsrunden
         2025
         2023
         2021
         2019
         2017
         2015
         2013
         2011
   Besoldungsvergleich
rzte
 
Kirchen, Wohlfahrt
Sozialversicherungen
weitere Tarifvertrge
 
Stellenanzeigen
Service
 
Forum
Links
Info/Kontakt
Datenschutzeinstellungen

Besoldungsrunde der Landesbeamten 2025-2028

Pressemitteilung des Finanzministeriums von Niedersachsen vom 03.03.2026

Niederschsischer Landtag beschliet Einmalzahlung fr Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter fr das Jahr 2025

Der Niederschsische Landtag hat am (heutigen) Dienstag beschlossen, dass die niederschsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter fr das Jahr 2025 eine Einmalzahlung erhalten. Hintergrund ist die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation.

Die Einmalzahlung betrgt 800 Euro fr die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 und 500 Euro fr die brigen Besoldungsgruppen ab A 9. Voraussetzung fr den Anspruch ist, dass im Jahr 2025 Dienstbezge zugestanden haben. Teilzeitbeschftigten wird die Einmalzahlung entsprechend anteilig gewhrt. Anwrterinnen und Anwrter erhalten 250 Euro. Ausgezahlt werden die Betrge rckwirkend fr das Jahr 2025 mit einer der anstehenden Besoldungszahlungen.

Der Landeshaushalt wird dadurch insgesamt mit etwa 59,6 Millionen Euro belastet, die durch vorhandene Anstze gedeckt sind. Die systemgerechte bertragung des Tarifergebnisses fr die Beschftigten des ffentlichen Dienstes der Lnder auf die Beamtenschaft wird in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren geregelt. Dabei wird auch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung im Land Berlin bercksichtigt, mit dem das Gericht seine Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation fortentwickelt hat.