Verfassungskonforme Alimentation und bertragung der Tarifeinigung - Kabinett beschliet Gesetzentwurf zur Anpassung von Besoldung und Versorgungsbezgen
Die Landesregierung hat am (heutigen) Dienstag einen Gesetzentwurf ber die Anpassung der Besoldung und Versorgungsbezge in den Jahren 2025 bis 2028 und zur nderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen und zugleich zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Mit dem Entwurf sollen zum einen die weiteren Schritte der jngsten Tarifeinigung fr die Beschftigten der Lnder systemgerecht auf die niederschsischen Beamtinnen, Beamte, Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger bertragen werden. Die bertragung der ersten Stufe des Tarifergebnisses hatte der Niederschsische Landtag am 27. Mai 2026 beschlossen. Damit waren die Bezge rckwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro, angehoben worden.
Zum anderen enthlt der Gesetzentwurf die notwendigen Anpassungen, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung im Land Berlin ergeben haben.
Das BVerfG hatte in seinem Beschluss vom 17. September 2025 die Kriterien zur Wahrung einer amtsangemessenen Alimentation konkretisiert und fortentwickelt. Zwar hatte der Beschluss keine unmittelbaren Auswirkungen auf die niederschsische Besoldung, es ist aber davon auszugehen, dass das Gericht die neuen Mastbe bei zuknftigen Beschlssen auch auf andere Lnder anwenden wird. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, diese bereits im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu beachten. Da der Beschluss des BVerfG im September 2025 ergangen ist, mssen die fortentwickelten Kriterien rckwirkend zum 1. Januar 2025 bercksichtigt werden.
Finanzminister Gerald Heere: "Wir stellen mit diesen nderungen sicher, dass die Besoldung im Land Niedersachsen auch weiterhin verfassungskonform ist. Auerdem lst die Landesregierung ihr Versprechen ein, die Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft in Niedersachsen zu bertragen. Am Ende wird so jede Beamtin und jeder Beamte mehr Geld zur Verfgung haben, ohne die Grenzen des finanziell Machbaren zu berschreiten. Mir ist dabei wichtig, dass die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten, beispielsweise bei der Polizei, in den Schulen, den Finanzmtern, den Straenmeistereien oder im Justizvollzug anerkannt wird."
Im Wesentlichen sieht der Gesetzentwurf folgende Anpassungen vor:
- Um die amtsangemessene Alimentation 2025 sicherzustellen, sollen die auf dieses Jahr bezogenen Einmalzahlungen fr die Besoldungsgruppen A9 bis A13 erhht werden. Es ist geplant, die Zahlungen fr die Besoldungsgruppe A9 um 520 Euro, fr A10 bis A12 um 300 Euro und fr A13 um 200 Euro anzuheben.
- Die jhrliche Sonderzahlung fr aktive Beamtinnen und Beamte soll ab 2026 fr alle Besoldungsgruppen auf 1.200 Euro angeglichen werden. Bisher erhalten diesen Betrag lediglich die Besoldungsgruppen A5 bis A8, die brigen Besoldungsgruppen erhalten bislang 500 Euro.
- Der sogenannte "Verheiratetenbestandteil" im Familienzuschlag soll zum 1. Januar 2026 fr die gesamte Beamtenschaft unabhngig vom Familienstand in die Grundgehlter einbezogen werden. Bisher wird dieser Bestandteil als gesonderter Zuschlag vor allem verheirateten Beamtinnen und Beamten gewhrt.
- Zudem soll ein kinderbezogener Gehaltsbestandteil steigen. Dazu soll die jhrliche Sonderzahlung fr jedes erste und zweite Kind ebenfalls ab 2026 um jeweils 125 Euro auf dann 375 Euro pro Kind erhht werden.
- Ab dem 1. Mrz 2027 soll die Besoldung um 2,5 Prozent angehoben werden. Damit wird zum einen der zweite Schritt zur bertragung des Tarifergebnisses in Hhe von 2,0 Prozent vollzogen. Zum anderen dient der zustzliche Aufschlag von 0,5 Prozent dazu, die amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.
- Im Rahmen der Tarifbertragung ist eine Erhhung der Anwrtergrundbetrge um 60 Euro vorgesehen. Dieser Betrag soll als Beitrag zur Attraktivittssteigerung auf 120 Euro verdoppelt werden.
- Zum 1. Januar 2028 soll der letzte Schritt der Tarifeinigung systemgerecht auf die Beamtenschaft bertragen werden. Deshalb wird die Besoldung um 1 Prozent angehoben. Die Anwrtergrundbetrge steigen zu diesem Datum um 30 Euro.
Die Integration des Verheiratetenbestandteils in die Grundgehlter, die Anpassungen der Besoldung fr 2027 und 2028 sowie die Erhhung der Kinder-Sonderzahlung sollen auf die Versorgungsempfngerinnen und -empfnger bertragen werden. Die brigen Regelungen fr Sonder- und Einmalzahlungen gelten ausschlielich fr aktive Beamtinnen und Beamte.
Fr den Landeshaushalt ergeben sich durch die Erhhung der Einmalzahlung 2025 Mehrkosten in Hhe von 23,4 Millionen Euro. Ab 2026 ergibt sich aus der Integration des Verheiratetenbestandteils in alle Grundgehlter, aus der Angleichung der jhrlichen Sonderzahlungen und der Erhhung der Zahlungen fr das erste und zweite Kind eine zustzliche Belastung von rund 217,5 Millionen Euro.
Die Anhebung der Besoldung um 2,5 Prozent ab dem 1. Mrz 2027 kostet im Haushaltsjahr 2027 zustzlich 272,3 Millionen Euro und in den Folgejahren jeweils 326,7 Millionen Euro. Die weitere Anhebung um 1 Prozent ab 1. Januar 2028 versursacht jhrliche Mehrkosten von 133,9 Millionen Euro. In diesen Betrgen sind bereits die Erhhungen fr Anwrterinnen und Anwrter enthalten, die im Rahmen der Tarifbertragung vorgesehen sind. Die zustzliche Anhebung der Anwrtergrundbetrge um 60 Euro schlgt in 2027 mit rund 6,3 Millionen Euro und ab 2028 mit rund 7,5 Millionen Euro zu Buche.
Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einfhrung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jhrlich etwa 300 Millionen Euro fhren - zustzlich zur bertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfgung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.
Insgesamt wird die Anpassung der Besoldung an die Rechtsprechung des BVerfG nach Einfhrung aller Bestandteile zu Mehrkosten von jhrlich etwa 300 Millionen Euro fhren - zustzlich zur bertragung der Tarifeinigung. Alle genannten Kosten sind durch die zur Verfgung stehenden Haushaltsmittel gedeckt.
In Niedersachsen waren Ende des vergangenen Jahres rund 143.000 Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter beschftigt (einschlielich Landesbetriebe und Stiftungen). Hinzu kommen rund 90.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ebenfalls mit Landesbetrieben und Stiftungen) sowie rund 113.000 Versorgungsempfngerinnen und -empfnger.