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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2025-2028

Pressemitteilung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 21.04.2026

Landesregierung bertrgt Tarifergebnis auf Beamte, Richter sowie Versorgungsempfnger

Einigung im Besoldungsgesprch mit Gewerkschaften und Verbnden / Gesetz soll im Juni in den Landtag

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat sich im Besoldungsgesprch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Verbnde und Gewerkschaften darauf verstndigt, die Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 systemgerecht eins zu eins auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger zu bertragen. An dem Gesprch nahmen von Seiten der Landesregierung Ministerprsident Hendrik Wst, stellvertretende Ministerprsidentin Mona Neubaur, Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und Minister und Chef der Staatskanzlei Nathanael Liminski teil.

Die Tarifeinigung sieht fr das Jahr 2026 zum 1. April 2026 eine Erhhung der monatlichen Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch 100 Euro, sowie eine Anhebung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro vor. Fr das Jahr 2027 folgt ab dem 1. Mrz 2027 eine weitere Erhhung der Tabellenentgelte um 2 Prozent sowie eine Erhhung der monatlichen Ausbildungsentgelte um 60 Euro. Fr das Jahr 2028 steigen die Tabellenentgelte ab dem 1. Januar 2028 um 1 Prozent, die monatlichen Ausbildungsentgelte um weitere 30 Euro.

Mit der systemgerechten Eins-zu-eins-bertragung setzt die Landesregierung ihren verlsslichen Kurs bei Besoldung und Versorgung fort. Sie knpft damit an die Linie der vergangenen Jahre an und schafft frh Klarheit fr die Beschftigten sowie fr die Versorgungsempfnger. Ministerprsident Hendrik Wst: "Die Landesregierung hlt ihr Versprechen fr einen starken und handlungsfhigen ffentlichen Dienst. Nach der schnellen und vertrauensvollen Verstndigung mit den Gewerkschaften bertragen wir jetzt die Tarifergebnisse Eins-zu-Eins auf unsere Beamten und Richter. Auf uns ist Verlass. Damit sorgen wir dafr, dass das Geld schnell ankommt. Es bleibt dabei: Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden." Stellvertretende Ministerprsidentin Mona Neubaur: "Ein starker Staat braucht einen starken ffentlichen Dienst - und der braucht faire und verlssliche Rahmenbedingungen. Mit der Eins-zu-eins-bertragung des Tarifergebnisses sorgen wir fr Respekt gegenber der tglichen Leistung unserer Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter - und zugleich fr Verlsslichkeit gegenber den Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfngern, die auf die Zusagen des Staates zhlen. Gerade in Zeiten groer Herausforderungen ist es entscheidend, dass Vertrauen in den ffentlichen Dienst und seine Rahmenbedingungen gestrkt wird - dafr setzen wir heute ein klares Zeichen."

Minister der Finanzen Dr. Marcus Optendrenk: "Mit der Eins-zu-eins-bertragung sorgen wir fr Verlsslichkeit und Planungssicherheit. Wer Tag fr Tag Verantwortung fr unseren Staat trgt, soll sich auch auf eine faire und zgige Umsetzung des Tarifergebnisses verlassen knnen."

Die Landesregierung leitet nun zgig das Gesetzgebungsverfahren ein, damit sie den Gesetzentwurf bereits fr das Juni-Plenum in den Landtag einbringen kann.

Thorben Albrecht, Vorsitzender des DGB NRW: "Es ist gut, dass der Ministerprsident Wort hlt und das Tarifergebnis auf die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfngerinnen und -empfnger bertrgt! Das ist ein Zeichen der Verlsslichkeit und eine wichtige Anerkennung fr die Beschftigten. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes wird es in einem nchsten Schritt darum gehen, grundlegende Fragen der Besoldung zu lsen. Auch dabei setzt der DGB auf eine transparente und konstruktive Zusammenarbeit mit der Landesregierung."

1. Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes (DBB) NRW Roland Staude: "Mit der zeit- und inhaltsgleichen bertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich der Landes- und Kommunalbeamten haben wir auch einen guten Einstieg in eine anstehende Besoldungsstrukturreform erreicht. Hier zeigt das Land die notwendige Seriositt und das erforderliche Augenma im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts."

Vorsitzender des Deutschen Richterbunds (DRB)-NRW Gerd Hamme: "Der DRB NRW bedankt sich bei der Landesregierung fr die konstruktiven Besoldungsgesprche. Eine schnelle und systemgerechte Umsetzung des Tarifabschlusses strkt unser Land, die Justiz und sttzt den demokratischen Rechtsstaat. Der DRB NRW fordert zudem eine zeitnahe Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.09.2025, um eine verfassungsgeme Besoldung fr Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte herzustellen. Diese weitere Anpassung ist nicht nur rechtlich geboten, sondern auch Voraussetzung dafr, dass das Land Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber und Dienstherr auch in Zukunft attraktiv und wettbewerbsfhig bleibt. Wir begren deshalb die Zusage des Ministerprsidenten, die weiteren ntigen Anpassungen zeitnah umsetzen zu wollen."

Stellvertretender Landesbezirksleiter von ver.di NRW Frank Bethke: "Die bertragung des Tarifergebnisses ist ein wichtiges Signal fr den ffentlichen Dienst in NRW. Sie strkt die Attraktivitt des ffentlichen Dienstes und untersttzt die Gewinnung neuer und junger Fachkrfte."

Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) NRW Ayla elik: "Aus Sicht der Bildungsgewerkschaft GEW NRW ist die 1:1 bertragung des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten, Versorgungsempfngerinnen und -empfnger sowie Anwrterinnen und Anwrter ein klares und wichtiges Zeichen der Wertschtzung. Gleichzeitig drfen wir nicht darber hinwegsehen, dass im Besoldungsgefge erheblicher Handlungsbedarf besteht. Dies mssen wir gemeinsam mit Nachdruck angehen - im Sinne aller Beschftigten und fr eine zukunftsfeste, gerechte Bezahlung im ffentlichen Dienst."

Gewerkschaft der Polizei (GdP)-Landesvorsitzender Patrick Schlter: "Kein Gewackel, keine Spielchen: Mit der 1:1-bernahme des Tarifabschlusses fr Beamtinnen, Beamte und Versorgungsempfnger wird NRW seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht. Jetzt ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen schnell an ihr Geld kommen."

Die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 wird die Landesregierung in einem gesonderten Gesetz regeln. Dazu laufen die erforderlichen Prfungen. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren soll im Laufe des Sommers eingeleitet werden.