Informationen zur Besoldungs- und Versorgungserhhung fr die Jahre 2026, 2027 und 2028
Die Landesregierung hat die systemgerechte Eins-zu-eins-bertragung des Tarifabschlusses vom 14.02.2026 auf den Beamten- und Versorgungsbereich zugesagt (Pressemitteilung). Die Umsetzung des Tarifabschlusses erfolgt in einem Gesetzgebungsverfahren. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird derzeit erarbeitet und soll zeitnah in den Landtag eingebracht werden. Fr verbeamtete Personen, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsberechtigte ist die abschlagsweise Auszahlung mit den Bezgen fr Juli 2026 rckwirkend ab dem 01.04.2026 vorgesehen.
Im Detail ist Folgendes geplant:
Erhhung der Dienst- und Versorgungsbezge im Jahr 2026:
Fr das Jahr 2026 erfolgt ab dem 01.04.2026 eine Erhhung
- der Grundgehlter abweichend von der tariflichen Einigung nicht um 2,8 %, sondern um 3,36 %. Dieser hhere Prozentsatz entspricht der prozentualen Erhhung des Mindestbetrags in Hhe von 100 EUR bezogen auf das Anfangsgrundgehalt der niedrigsten Besoldungsgruppe der Landesbesoldungsordnung A. Damit die Abstnde zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben (Abstandsgebot), werden alle Grundgehlter daher einheitlich um 3,36 % angehoben.
- der Anwrterbezge und Unterhaltsbeihilfen um einen Festbetrag in Hhe von 60 EUR
- der Familienzuschlge sowie der seit jeher an den regelmigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezgebestandteile (entsprechend der tariflichen Einigung) um 2,8 %
Erhhung der Dienst- und Versorgungsbezge im Jahr 2027:
Fr das Jahr 2027 erfolgt ab dem 01.03.2027 eine weitere Erhhung
- der Grundgehlter und der seit jeher an den regelmigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezgebestandteile (insb. Familienzuschlge, Amtszulagen und Strukturzulage) um 2,0 %
- der Anwrterbezge und Unterhaltsbeihilfen um einen Festbetrag in Hhe von 60 EUR
Erhhung der Dienst- und Versorgungsbezge im Jahr 2028:
Fr das Jahr 2028 erfolgt ab dem 01.01.2028 eine weitere Erhhung
- der Grundgehlter und der seit jeher an den regelmigen Besoldungsanpassungen teilnehmenden Bezgebestandteile (insb. Familienzuschlge, Amtszulagen und Strukturzulage) um 1,0 %
- der Anwrterbezge und Unterhaltsbeihilfen um einen Festbetrag in Hhe von 30 EUR
Die Ruhegehlter, die Witwen- und Waisengelder und die Unterhaltsbeitrge werden entsprechend den Grundgehltern fr die Besoldung erhht. Die brigen dynamischen Versorgungsbestandteile wie Kindererziehungszuschlge, Kindererziehungsergnzungszuschlge, Pflegezuschlge, Kinderpflegezuschlge und der Unfallausgleich werden als dynamische Versorgungsbestandteile ebenfalls angepasst.