bertragung des Tarifergebnisses auf Beamte und Versorgungsempfnger
Die Landesregierung hat entschieden, das Tarifergebnis systemgerecht auf die Beamten und Versorgungsempfnger zu bertragen. Die Politik sorgt damit fr Planungssicherheit
- Zum 1. April 2026 wird das Tarifergebnis auf den Beamtenbereich bertragen. Fr 2026 gilt dabei eine Besonderheit: Die Grundgehlter werden fr alle Besoldungsgruppen um 3,36 % erhht. Damit wird sichergestellt, dass die Erhhung in den unteren Besoldungsgruppen mindestens 100 Euro betrgt. Gleichzeitig soll so eine "Stauchung" vermieden werden, die sonst zu weiteren Problemen bei der verfassungskonformen Alimentation fhren wrde. Die Erhhung erfolgt linear, um das rechtlich vorgegebene Abstandsgebot zu wahren. Zum 01. Mrz 2027 werden die Grundgehlter um 2 % und zum 01. Januar 2028 um weitere 1 % erhht.
- Amtszulagen, Familienzuschlge sowie die Mehrarbeitsvergtung steigen im Zuge der bertragung um 2,8 % und in weiteren Schritten um 2 % und 1 %. Diese Bestandteile werden blicherweise im Rahmen allgemeiner Besoldungsanpassungen mit erhht. In Bezug auf die Wechselschichtzulage/Schichtzulagen plant die Landesregierung Vernderungen im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse der Modernisierungsoffensive und sieht daher an dieser Stelle keine Erhhung vor. Der Gesetzentwurf dazu soll in Krze verffentlicht werden.
- Die Anpassung der Anwrterbezge erfolgt ebenfalls 1:1: +60 Euro ab 01.04.2026, +60 Euro ab 01.03.2027 und +30 Euro ab 01.01.2028.
Abschlagszahlungen auf die erwartete Erhhung werden voraussichtlich mit den Juli-Bezgen erfolgen. Parallel bereitet die Landesregierung die Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 17. September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation in einem separaten Gesetzespaket vor. Das entsprechende Verfahren soll im Laufe des Sommers gestartet werden.
Einordnung aus gewerkschaftlicher Sicht
Die bertragung ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass gemeinsamer Druck wirkt. Ohne unser Engagement wre dieses Ergebnis so nicht zustande gekommen. Gleichzeitig reicht die Anpassung angesichts anhaltender Preissteigerungen nicht aus, um die Attraktivitt des ffentlichen Dienstes nachhaltig zu strken. Die Erhhung der Grundgehlter fr Beamtinnen und Beamte um 3,36 % ist zwar verfassungsrechtlich geboten, fhrt aber zu einer Unwucht: Tarifbeschftigte erhalten nur 2,8 %. Auf diesen Unterschied haben die Gewerkschaften in einem Spitzengesprch deutlich hingewiesen, auch wenn die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Abstandsgebotes, nachvollziehbar ist.
Zudem gleicht die Tariferhhung die realen Preissteigerungen nicht vollstndig aus. Deshalb wre die Entlastungsprmie von 1.000 Euro fr unsere Beschftigten besonders wichtig, um hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen.
ber die weiteren Entwicklungen halten wir Euch auf dem Laufenden.