Finanzministerin Silke Schneider stellt Eckpunkte fr die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025 bis 2027 vor
KIEL. Finanzministerin Silke Schneider hat heute (5. Mrz 2026) im Finanzausschuss ber die Eckpunkte der beabsichtigten Besoldungsanpassung fr die Jahre 2025 bis 2027 informiert. Die Anpassungen im Bereich der Besoldung und Versorgung basieren auf den neuen Mastben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. November 2025. Eine Bedarfsanalyse auf Basis der aktuellen Datenlage zeigt, dass sich daraus Anpassungsbedarfe in allen Besoldungsgruppen ergeben. Es handelt sich hierbei zunchst um vorlufige Werte, die aufgrund der Entwicklung der statistischen Parameter im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch angepasst werden knnten.
Die Eckpunkte der Anpassung fr Schleswig-Holstein im Detail:
Fr das Jahr 2025:
Die Landesregierung hat angekndigt, die Besoldung in Schleswig-Holstein entsprechend der neuen Mastbe des Bundesverfassungsgerichts rckwirkend fr 2025 anzupassen. Die aktuellen Berechnungen des Finanzministeriums weisen in den einzelnen Besoldungsgruppen unterschiedliche verfassungsrechtlich gebotene Anpassungsbedarfe auf. Diesen soll mit linearen Anpassungen Rechnung getragen werden: Die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3 soll um rund 3,2 % angehoben werden. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 € vorgesehen. In den brigen Besoldungsgruppen ab A16 erfolgt entsprechend der hheren Anpassungsbedarfe eine darber hinausgehende, ansteigende lineare Erhhung bis hin zu knapp 5 %.
Fr das Jahr 2026:
Ab dem 01.01.2026 ist eine einheitliche lineare Erhhung von bis zu rund 4 % vorgesehen, und zwar auf Basis von Prognosen der relevanten Parameter. Zustzlich zur Steigerung ber alle Besoldungsgruppen hinweg wird der Familienergnzungszuschlag in einer Spanne von berwiegend 15 % bis 25 % bedarfsgerecht angepasst.
Fr das Jahr 2027:
Ab dem 01.01.2027 folgt eine weitere lineare Anpassung, die auf den Fortschreibungen der Prognosedaten basiert. Diese Prognosen werden derzeit geprft und bewertet.
Alle Anpassungen gelten auch fr die Versorgungsempfngerinnen und -empfnger.
Hierzu sagte Finanzministerin Silke Schneider: "Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen folgen nicht mehr den Tarifergebnissen, sondern gehen darber hinaus - sowohl in der Hhe als auch zeitlich. Das folgt aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, die fr Bund und Lnder gleichermaen gilt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind insoweit klar, und ihre Umsetzung habe ich bereits im Dezember 2025 zugesagt. Hier wird die Landesregierung Wort halten."
Kosten und Finanzierung
Die Besoldungsanpassungen fr 2025 und 2026 werden den Kernhaushalt mit rund 460 Millionen Euro belasten. "Den Groteil des Mehrbedarfs knnen wir dank der getroffenen Vorsorgen und Rcklagen (rund 385 Millionen Euro) decken. Fr die verbleibenden rund 75 Millionen Euro werden wir einen Nachtragshaushalt einbringen", erklrte
Finanzministerin Silke Schneider. "Die Kosten der Besoldungsanpassung fr 2027 hngen von der Hhe der erforderlichen linearen Anpassung ab. Diese wird derzeit noch ermittelt. Fr die Eckwerte 2027 werden vorsorglich Kosten von etwa 505 Millionen Euro bercksichtigt. Davon sind 224 Millionen Euro noch nicht ausfinanziert."
Zeitplan
Die Landesregierung beabsichtigt, das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung sowie den Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen. Parallel dazu bereitet das Finanzministerium alle technischen Umsetzungsschritte fr die Auszahlung vor. Ziel ist, die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen fr 2025 und 2026 noch in diesem Jahr auszuzahlen.