Finanzministerin Silke Schneider stellt Eckpunkte für die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2025 bis 2027 vor
KIEL. Finanzministerin Silke Schneider hat heute (5. März 2026) im Finanzausschuss über die Eckpunkte der beabsichtigten Besoldungsanpassung für die Jahre 2025 bis 2027 informiert. Die Anpassungen im Bereich der Besoldung und Versorgung basieren auf den neuen Maßstäben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19. November 2025. Eine Bedarfsanalyse auf Basis der aktuellen Datenlage zeigt, dass sich daraus Anpassungsbedarfe in allen Besoldungsgruppen ergeben. Es handelt sich hierbei zunächst um vorläufige Werte, die aufgrund der Entwicklung der statistischen Parameter im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch angepasst werden könnten.
Die Eckpunkte der Anpassung für Schleswig-Holstein im Detail:
Für das Jahr 2025:
Die Landesregierung hat angekündigt, die Besoldung in Schleswig-Holstein entsprechend der neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend für 2025 anzupassen. Die aktuellen Berechnungen des Finanzministeriums weisen in den einzelnen Besoldungsgruppen unterschiedliche verfassungsrechtlich gebotene Anpassungsbedarfe auf. Diesen soll mit linearen Anpassungen Rechnung getragen werden: Die Besoldung in den Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie C1, C4, W2 und W3 soll um rund 3,2 % angehoben werden. Dabei ist ein Mindestbetrag von etwa 125 € vorgesehen. In den übrigen Besoldungsgruppen ab A16 erfolgt entsprechend der höheren Anpassungsbedarfe eine darüber hinausgehende, ansteigende lineare Erhöhung bis hin zu knapp 5 %.
Für das Jahr 2026:
Ab dem 01.01.2026 ist eine einheitliche lineare Erhöhung von bis zu rund 4 % vorgesehen, und zwar auf Basis von Prognosen der relevanten Parameter. Zusätzlich zur Steigerung über alle Besoldungsgruppen hinweg wird der Familienergänzungszuschlag in einer Spanne von überwiegend 15 % bis 25 % bedarfsgerecht angepasst.
Für das Jahr 2027:
Ab dem 01.01.2027 folgt eine weitere lineare Anpassung, die auf den Fortschreibungen der Prognosedaten basiert. Diese Prognosen werden derzeit geprüft und bewertet.
Alle Anpassungen gelten auch für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.
Hierzu sagte Finanzministerin Silke Schneider: "Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen folgen nicht mehr den Tarifergebnissen, sondern gehen darüber hinaus - sowohl in der Höhe als auch zeitlich. Das folgt aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation, die für Bund und Länder gleichermaßen gilt. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind insoweit klar, und ihre Umsetzung habe ich bereits im Dezember 2025 zugesagt. Hier wird die Landesregierung Wort halten."
Kosten und Finanzierung
Die Besoldungsanpassungen für 2025 und 2026 werden den Kernhaushalt mit rund 460 Millionen Euro belasten. "Den Großteil des Mehrbedarfs können wir dank der getroffenen Vorsorgen und Rücklagen (rund 385 Millionen Euro) decken. Für die verbleibenden rund 75 Millionen Euro werden wir einen Nachtragshaushalt einbringen", erklärte
Finanzministerin Silke Schneider. "Die Kosten der Besoldungsanpassung für 2027 hängen von der Höhe der erforderlichen linearen Anpassung ab. Diese wird derzeit noch ermittelt. Für die Eckwerte 2027 werden vorsorglich Kosten von etwa 505 Millionen Euro berücksichtigt. Davon sind 224 Millionen Euro noch nicht ausfinanziert."
Zeitplan
Die Landesregierung beabsichtigt, das Gesetz zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung sowie den Nachtragshaushalt noch vor der Sommerpause in den Landtag einzubringen. Parallel dazu bereitet das Finanzministerium alle technischen Umsetzungsschritte für die Auszahlung vor. Ziel ist, die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für 2025 und 2026 noch in diesem Jahr auszuzahlen.