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Besoldungsrunde der Landesbeamten 2025-2028

Pressemitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes vom 25.08.2026

Landesregierung setzt Gerichtsurteil zur Beamtenbesoldung um

Die Landesregierung hat Eckpunkte zur knftigen amtsangemessenen Alimentation beschlossen.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Bundeslnder, die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfnger nach neuen Kriterien zu bemessen. Das Saarland schafft nun eine verfassungskonforme Grundlage fr die Besoldung.

Das Saarland hat rund 16.700 Beamtinnen und Beamte. Lehrerinnen und Lehrer sowie Polizistinnen und Polizisten bilden dabei mit rund 8.600 bzw. 2.700 Planstellen zwei der grten Gruppen.

Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfngerinnen und Versorgungsempfnger bekommen nun Nachzahlungen rckwirkend ab dem Jahr 2023 sowie eine strukturell hhere Besoldung ab 2027. Dafr muss das Land zustzlich rund 282 Millionen Euro aufbringen. Ministerinnen und Minister werden auf Vorschlag von Ministerprsidentin Anke Rehlinger von Nachzahlungen und Erhhungen ausgenommen.

Ministerprsidentin Anke Rehlinger: "Wir stellen die Besoldung verfassungskonform auf. Die Regelungen folgen konsequent dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Land steht zu seinen Pflichten genauso wie zur Haushaltsdisziplin."

Die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfordern eine umfassende Neuberechnung der saarlndischen Besoldungsstruktur. Daraus ergibt sich ein lineares Steigerungsniveau ber alle Besoldungsgruppen hinweg von durchschnittlich 4,1 Prozent. Die vorgesehenen Anpassungen betreffen dabei unterschiedliche Besoldungsgruppen und fallen je nach Besoldungsgruppe und Jahr unterschiedlich aus.

Innenminister Reinhold Jost: "Die Besoldung wird nicht nach politischer Stimmung festgelegt, sondern nach Recht und Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben gemacht, mit dem Ergebnis, dass die Besoldung angepasst werden muss. Das sind keine Geschenke fr Beamte, sondern der Staat muss seine eigenen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen erfllen."

Zur Finanzierung der erheblichen zustzlichen Belastungen durch die amtsangemessene Alimentation und die weiterhin schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland wird die Landesregierung einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.

Finanzminister Jakob von Weizscker: "Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bedeutet fr das Saarland eine enorme finanzielle Kraftanstrengung und trifft uns in Zeiten schwacher Konjunktur und sinkender Steuererwartungen. Die fiskalischen Folgen der Mehrausgaben erfordern strikte Priorisierung und die Erwirtschaftung nachhaltiger Modernisierungsrenditen in knftigen Haushalten."

Die Finanzierung soll durch den Rckgriff auf vorhandene Vorsorge und Rcklagen sowie im Rahmen der schuldenbremsenkonformen Kreditaufnahme erfolgen. Der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation und der Nachtragshaushalt sollen nun in einem eng aufeinander abgestimmten Verfahren beraten werden. Die erste parlamentarische Lesung ist fr Ende Oktober vorgesehen.