Landesregierung setzt Gerichtsurteil zur Beamtenbesoldung um
Die Landesregierung hat Eckpunkte zur künftigen amtsangemessenen Alimentation beschlossen.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Bundesländer, die Besoldung ihrer Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfänger nach neuen Kriterien zu bemessen. Das Saarland schafft nun eine verfassungskonforme Grundlage für die Besoldung.
Das Saarland hat rund 16.700 Beamtinnen und Beamte. Lehrerinnen und Lehrer sowie Polizistinnen und Polizisten bilden dabei mit rund 8.600 bzw. 2.700 Planstellen zwei der größten Gruppen.
Die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bekommen nun Nachzahlungen rückwirkend ab dem Jahr 2023 sowie eine strukturell höhere Besoldung ab 2027. Dafür muss das Land zusätzlich rund 282 Millionen Euro aufbringen. Ministerinnen und Minister werden auf Vorschlag von Ministerpräsidentin Anke Rehlinger von Nachzahlungen und Erhöhungen ausgenommen.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger: "Wir stellen die Besoldung verfassungskonform auf. Die Regelungen folgen konsequent dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Das Land steht zu seinen Pflichten genauso wie zur Haushaltsdisziplin."
Die neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erfordern eine umfassende Neuberechnung der saarländischen Besoldungsstruktur. Daraus ergibt sich ein lineares Steigerungsniveau über alle Besoldungsgruppen hinweg von durchschnittlich 4,1 Prozent. Die vorgesehenen Anpassungen betreffen dabei unterschiedliche Besoldungsgruppen und fallen je nach Besoldungsgruppe und Jahr unterschiedlich aus.
Innenminister Reinhold Jost: "Die Besoldung wird nicht nach politischer Stimmung festgelegt, sondern nach Recht und Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Vorgaben gemacht, mit dem Ergebnis, dass die Besoldung angepasst werden muss. Das sind keine Geschenke für Beamte, sondern der Staat muss seine eigenen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen."
Zur Finanzierung der erheblichen zusätzlichen Belastungen durch die amtsangemessene Alimentation und die weiterhin schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland wird die Landesregierung einen Nachtragshaushalt auf den Weg bringen.
Finanzminister Jakob von Weizsäcker: "Die Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation bedeutet für das Saarland eine enorme finanzielle Kraftanstrengung und trifft uns in Zeiten schwacher Konjunktur und sinkender Steuererwartungen. Die fiskalischen Folgen der Mehrausgaben erfordern strikte Priorisierung und die Erwirtschaftung nachhaltiger Modernisierungsrenditen in künftigen Haushalten."
Die Finanzierung soll durch den Rückgriff auf vorhandene Vorsorge und Rücklagen sowie im Rahmen der schuldenbremsenkonformen Kreditaufnahme erfolgen. Der Gesetzentwurf zur amtsangemessenen Alimentation und der Nachtragshaushalt sollen nun in einem eng aufeinander abgestimmten Verfahren beraten werden. Die erste parlamentarische Lesung ist für Ende Oktober vorgesehen.