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TVöD Bund - Entgeltordnung

Teil III - Tätigkeitsmerkmale für besondere Beschäftigtengruppen

21. Beschäftigte in Gesundheitsberufen

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Vorbemerkung

Die Bezeichnungen     umfassen auch

 
Audiologie-Assistenteninnen und -Assistenten Audiometristinnen und Audiometristen
 
Ergotherapeutinnen und -therapeuten Beschäftigungstherapeutinnen und -therapeuten
 
Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen und Masseure und medizinische Bademeister Masseurinnen und Masseure
 
Medizinische Fachangestellte Arzthelferinnen und Arzthelfer
 
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Apothekenhelferinnen und -helfer
 
Physiotherapeutinnen und -therapeuten Krankengymnastinnen und Krankengymnasten
 
Präparationstechnische Assistentinnen und Assistenten Dermoplastikerinnen und Dermoplastiker, Moulageurinnen und Moulageure, Biologiemodellmacherinnen und modellmacher
 
Zahnmedizinische Fachangestellte Zahnärztliche Helferinnen und Helfer

Übersicht

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Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) vom 05.09.2013
Stand: Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 01.04.2014