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Der Mindesterhöhungsbetrag hat (bei wirkungsgleicher Übertragung) keine Auswirkungen bei den Beamten 2: Erhöhung Zulagen, Familienzuschlag: +4,76% (wirkungsgleich zu TV-L) 3: in Form einer monatlichen Sonderzahlung in Höhe von 4,1% auf Basis Grundgehalt und Amtszulage 4: vorgezogen auf 01.07.2024 5: Schleswig-Holstein zieht den zweiten Erhöhungsschritt um 3 Monate vor 6: Thüringen erhöhte zum 01.01.2023 außerhalb der Besoldungsrunden um 3,25%. 3,25% * 1,462% = 4,76% 7: Sachsen-Anhalt erhöht Zulagen und Familienzuschlag nur um 4,3% 8: Bremen erhöht rückwirkend zum 01.10.2023 um linear 1,85% 9: Berlin schafft gleichzeitig den Ehegattenzuschlag ab |
Legende: | Besoldungserhöhung besser als Tarifabschluß | zeitverzögerte Übernahme |
Ez | Einmalzahlung | |||||||
wirkungsgleiche Übernahme | Prognose | ||||||||||
teils besser, teils schlechter | Tabelle | Gesetzentwurf | |||||||||
schlechter als Tarifabschluß | Rechner | Parlamentsbeschluß | |||||||||
sehr viel schlechter | Analyse | Gesetz |